Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Landgericht Hof, 1 O 46/26. Roswitha Dengler verlangt 12.800,00 EUR Maklerlohn. Im Termin am 6. Mai 2026 erscheint für sie niemand; auf Antrag des Beklagten ergeht ein klageabweisendes Versäumnisurteil, Ladung und Belehrung fehlerfrei. Zugestellt wird es ihr am Montag, dem 11. Mai 2026; ihr Einspruch geht am Dienstag, dem 26. Mai 2026, ein. Die Klage ist begründet.
Gegen das klageabweisende Versäumnisurteil nach § 330 ZPO steht auch der Klägerin der Einspruch zu.
Die Einspruchsfrist endete mit Ablauf des Dienstags, des 26. Mai 2026; der Einspruch ist am letzten Tag eingegangen.
Der Tenor lautet hier: Das Versäumnisurteil wird aufgehoben, und der Beklagte wird zur Zahlung verurteilt.
Auch hier ist auszusprechen, dass die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden darf.
Die durch die Säumnis veranlassten Kosten trägt die Klägerin, obwohl sie in vollem Umfang obsiegt.
Der Kostenvorbehalt im Tenor ist mit § 344 Satz 1 ZPO zu belegen; er erfasst die Kosten des Versäumnisverfahrens.
Weil das Versäumnisurteil nach § 330 ZPO ohne jede Schlüssigkeitsprüfung ergeht, kann es nie in gesetzlicher Weise ergangen sein.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.