Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Ein Verdeckter Ermittler drängt den zuvor unauffälligen Marvin Tesch über Monate hinweg und mit massivem Druck dazu, Drogen zu besorgen. Schließlich vermittelt Tesch ein Geschäft, woraufhin er angeklagt wird.
Eine Tatprovokation liegt bereits dann vor, wenn ein Ermittler zum ersten Mal fragt, ob jemand Betäubungsmittel beschaffen kann.
Indizien für eine unzulässige Tatprovokation sind unter anderem die Kontaktaufnahme von sich aus, das Erneuern des Angebots trotz mehrfacher Ablehnung und das Ködern mit überhöhten Preisen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation heute stillschweigend über eine reine Milderung des Strafrahmens bei der Strafzumessung kompensiert.
Liegt eine rechtsstaatswidrige Tatprovokation vor, führt dies nach aktueller Rechtsprechung zu einem Verfahrenshindernis, das zur Einstellung des Verfahrens führt.
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