Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Der Hund des A hat zweimal Passanten angesprungen. Die Gemeinde G ordnet nach Art. 18 II LStVG Leinenzwang außerhalb des umfriedeten Grundstücks an. A hatte auf die Anhörung vorgetragen, er werde den Hund künftig nur noch nachts ausführen. Der Referendar setzt den Ermessensabsatz auf.
Der Ermessensabsatz beginnt mit der Ermessensnorm; dass die Befugnisnorm „können“ sagt, ersetzt ihre Angabe nicht.
Der Ermessensabsatz steht am Anfang der Gründe, weil er die tragende Entscheidung enthält.
Der erste Teil des Absatzes betrifft das Entschließungsermessen und sagt, warum Untätigbleiben nicht in Betracht kam.
Der zweite Teil betrifft das Auswahlermessen und verarbeitet, was A auf die Anhörung vorgetragen hat.
Weil Art. 39 I 3 BayVwVfG nur „soll“ sagt, darf der Ermessensabsatz im Bescheid unterbleiben.
Fehlt nur die Begründung, ist das ein Formfehler und heilbar; fehlt die Ermessensausübung selbst, ist es ein materieller Fehler.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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