Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Kaufhausdetektiv Piet Rusch hält die Kundin Marlen Kubik fest, bringt sie in sein Büro und sagt: „Ich vernehme Sie jetzt. Sie müssen mir sagen, was Sie eingesteckt haben.“ Kubik gibt daraufhin drei Diebstähle aus den Vorwochen zu. Rusch übergibt sie der Polizei und verfasst einen Bericht. Die Staatsanwaltschaft möchte die Angaben verwenden.
Weil Rusch das Wort „Vernehmung“ benutzt hat, liegt eine Vernehmung im Sinne der Strafprozessordnung vor.
Rusch traf keine Belehrungspflicht über das Schweigerecht.
§ 136a StPO bindet auch den privaten Detektiv unmittelbar.
Hätte Rusch auf Weisung der Polizei als deren verlängerter Arm gehandelt, käme eine Zurechnung der staatlichen Bindungen in Betracht.
Eine mögliche Freiheitsberaubung durch das Festhalten führt automatisch zur Unverwertbarkeit der Angaben.
Die Staatsanwaltschaft darf die Angaben verwerten; Beweismittel ist die Zeugenaussage Ruschs über das Gespräch.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht I weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.