Das wiederholte Geständnis

Strafrecht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Ehrenfried gesteht in einer ersten Vernehmung, ohne belehrt worden zu sein — diese Aussage ist unverwertbar. Zwei Tage später wird er erneut vernommen, diesmal ordnungsgemäß nach § 136 StPO belehrt. Der Beamte sagt: „Sie haben ja schon alles erzählt, dann können wir es jetzt sauber protokollieren.“ Ehrenfried wiederholt sein Geständnis; auf die Unverwertbarkeit der ersten Aussage weist ihn niemand hin.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Frage, ob das zweite Geständnis verwertbar ist, betrifft die Fernwirkung des Verwertungsverbots.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ob der Mangel fortwirkt, beurteilt die Rechtsprechung anhand von Indizien wie zeitlichem Abstand, Schwere des Erstverstoßes und dem Vorhalt der früheren Aussage.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Fortwirkung wird nur durch eine qualifizierte Belehrung unterbrochen, also den zusätzlichen Hinweis, dass die frühere Angabe nicht verwertbar ist.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die ordnungsgemäße Belehrung in der zweiten Vernehmung reicht hier aus, um den Fehler der ersten Vernehmung zu heilen.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das zweite Geständnis ist unverwertbar.

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