Sobald der Besteller den Mangel selbst beseitigt hat, ihn beseitigen lassen will oder Geld für die Beseitigung verlangt. Erkennungszeichen im Sachverhalt: Er hat eine Frist gesetzt, es ist nichts geschehen, und dann steht dort ein Angebot eines dritten Handwerkers oder eine bereits bezahlte Rechnung.
Zwei Sätze weiter entscheidet sich, ob du § 637 I BGB (Ersatz nach Ausführung) oder § 637 III BGB (Vorschuss vorher) brauchst — die Frage ist schlicht, ob schon gearbeitet worden ist.
Und immer dann, wenn eine Abwandlung denselben Fall ins Kaufrecht schiebt (§ 650 I 1 BGB). Dann ist dieses Schema die Vergleichsseite, und der Unterschied ist der Prüfungspunkt.