Bei jeder Klausur, in der eine gekaufte Sache übergeben worden ist und dann nicht das kann, was sie sollte. Du erkennst es an der Fallfrage: „Was kann K von V verlangen?“, „Kann K den Wagen zurückgeben?“, „Muss K den Kaufpreis zahlen?“
Das Raster gilt auch dort, wo das Wort „Kauf“ nicht fällt — beim Tausch, beim Rechtskauf, beim Tierkauf und beim Werklieferungsvertrag. Und es gilt für beide Mangelarten: § 434 BGB und § 435 BGB laufen durch dieselben sechs Stufen, sie unterscheiden sich erst bei der Verjährung. Sobald du eine der Nummern des § 437 BGB in den Mund nimmst, stehst du in diesem Aufbau.