Die sachliche Zuständigkeit und der Zuständigkeitsstreitwert im Überblick

Zivilrecht II · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

„Zuständigkeit und Streitwert“ ist mit fünfzehn von vierundsechzig beschriebenen Aufgaben das fünfthäufigste Problem der ganzen Reihe — Rang 5 hinter Säumnisverfahren, Zustellungsrecht, Erbrecht und kaufrechtlicher Gewährleistung. Die sachliche Zuständigkeit allein steht mit 818 Erwähnungen in 306 Dokumenten. Und über allem steht eine Zahl, die sich zum 1. Januar 2026 verdoppelt hat.

Der ausgewertete Bestand rechnet in 420 Zeilen noch mit 5.000 Euro. Jede Übernahme aus fremdem Material ist deshalb zu prüfen, und jede Aufgabe mit einem Streitwert zwischen 5.000 und 10.000 Euro spielt heute anders als gestern. In der Aufgabe 2026/I Nr. 1 trug genau dieser Übergang: Die Klage war im Dezember 2025 eingegangen, nach § 44 Satz 1 EGGVG galt deshalb noch die alte Grenze, und der Bearbeitervermerk druckte § 23 GVG in der bis Ende 2025 geltenden Fassung ab.

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