Widerspruch, Vollziehung, Aufhebung und Haftung im Überblick (§ 924 ZPO, § 929 ZPO, § 945 ZPO)

Zivilrecht VII · Einstweiliger Rechtsschutz und Rechtsmittel · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Was nach dem Erlass geschieht, entscheidet über den Wert der Verfügung. Drei Fristen überwacht allein der Antragsteller — die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO, die Wochenfrist des § 929 Abs. 3 Satz 2 ZPO und die Klagefrist nach § 926 Abs. 1 ZPO —, während Widerspruch und Aufhebungsantrag gar keine Frist haben. Am Ende steht eine Haftung ohne Verschulden: § 945 ZPO.

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