Weiche: früher erster Termin oder schriftliches Vorverfahren (§ 272 Abs. 2, § 275, § 276 ZPO)

Zivilrecht III · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

§ 272 Abs. 2 ZPO: „Der Vorsitzende bestimmt entweder einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung (§ 275) oder veranlasst ein schriftliches Vorverfahren (§ 276).“ Die Wahl trifft allein er; ein Antragsrecht der Parteien gibt es nicht. Was es gibt, ist eine Anregung — und die wirkt, weil der Vorsitzende sie in der Akte liest, bevor er terminiert.

Weg A — der frühe erste Termin

Der Beklagte hat keine Notfrist; eine Verteidigungsanzeige ist nicht vorgesehen, und ein Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung kann nicht ergehen. Die Erwiderungsfrist setzt der Vorsitzende nach § 275 Abs. 1 Satz 1 ZPO vorbereitend oder nach Absatz 3 im Termin; sie beträgt nach § 277 Abs. 3 ZPO mindestens zwei Wochen. Vorteil für den Kläger: Der erste Termin kommt früh, der Vergleichsdruck entsteht früh, und die Terminsgebühr nach Nummer 3104 VV RVG entsteht früh. Nachteil: Ohne vorbereitete Erwiderung wird der Termin oft nur zum Organisationstermin.

Weg B — das schriftliche Vorverfahren

Der Beklagte muss binnen zwei Wochen anzeigen, sonst ergeht auf Antrag das Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 Satz 1 ZPO ohne mündliche Verhandlung. Vorteil für den Kläger: Er bekommt einen vollstreckbaren Titel in wenigen Wochen, wenn der Beklagte nicht reagiert — und nach § 708 Nr. 2 ZPO ohne Sicherheitsleistung. Nachteil: Reagiert der Beklagte, dauert es länger bis zum ersten Termin, und die Sache ist bei Terminierung bereits ausgeschrieben.

Das Kriterium

Frage nach dem erwarteten Verhalten des Gegners. Ist mit Säumnis zu rechnen — unbestrittene Forderung, Schuldner ohne Anwalt, keine Reaktion auf die Mahnung —, ist das schriftliche Vorverfahren der schnellere Weg, und der vorsorgliche Antrag auf Versäumnisurteil gehört nach § 331 Abs. 3 Satz 2 ZPO schon in die Klageschrift. Ist mit Verteidigung zu rechnen und geht es um eine Geschäftsbeziehung, die fortbestehen soll, spricht alles für den frühen ersten Termin: Er bringt die Parteien binnen Wochen an einen Tisch.

Die Gegenprobe

Prüfe, ob die Anregung überhaupt etwas kostet. Sie kostet nichts, wenn sie in einem Halbsatz steht und nicht begründet wird. Sie kostet etwas, wenn sie verrät, warum: Der Satz „Es wird angeregt, schriftliches Vorverfahren anzuordnen, da mit einer Verteidigung nicht zu rechnen ist“ ist eine Zweckmäßigkeitserwägung im Schriftsatz — und die gehört nach der Landkarte 1 allein in das Mandantenschreiben. Geschrieben wird die Anregung, nicht ihr Grund.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema