A-5.14 · § 55 I 1 StGB — die drei Voraussetzungen

Strafrecht IV · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

§ 55 I 1 StGB ordnet an: „Die §§ 53 und 54 sind auch anzuwenden, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, wegen einer anderen Straftat verurteilt wird, die er vor der früheren Verurteilung begangen hat.“ Der Satz enthält drei Voraussetzungen, und jede einzelne ist zu prüfen.

Erstens eine rechtskräftige frühere Verurteilung. Solange das frühere Urteil anfechtbar ist, gibt es nichts einzubeziehen; die Sache wird gegebenenfalls abgewartet oder die Bildung bleibt dem Verfahren nach § 460 StPO vorbehalten. Zweitens darf die frühere Strafe noch nicht vollstreckt, verjährt oder erlassen sein. Vollstreckt ist eine Freiheitsstrafe mit vollständiger Verbüßung, eine Geldstrafe mit vollständiger Zahlung; erlassen ist eine Bewährungsstrafe mit dem Erlass nach § 56g I 1 StGB. Drittens muss die jetzt abzuurteilende Tat vor der früheren Verurteilung begangen sein.

Der Zweck ist Gleichbehandlung. Wer alle Taten in einem Verfahren verantwortet, erhält eine Gesamtstrafe; wer nacheinander abgeurteilt wird, soll deswegen nicht schlechter stehen. Die Reihenfolge der Aburteilung hängt von Zufällen der Verfahrensdauer ab und darf die Strafhöhe nicht bestimmen.

Die Zeitfolge, die § 55 StGB verlangt, lautet deshalb: Tat 1 — Tat 2 — Urteil 1 — Urteil 2. Beide Taten liegen vor dem ersten Urteil; nur dann hätte das erste Gericht sie gemeinsam aburteilen können. Kehrt sich die Folge um, liegt die neue Tat also nach dem ersten Urteil, scheidet § 55 StGB aus, und es bleibt bei einer selbständigen Strafe.

Vor dem Amtsgericht Sturkstedt ist ein Diebstahl vom 15. März 2025 abzuurteilen. Aus einem anderen Verfahren liegt ein rechtskräftiges Urteil vom 10. Februar 2025 vor; die dort verhängte Geldstrafe ist noch nicht bezahlt.

Zwei der drei Voraussetzungen des § 55 I 1 StGB liegen vor: Das frühere Urteil ist rechtskräftig, und die frühere Strafe ist weder vollstreckt noch verjährt noch erlassen. Die dritte fehlt. Die jetzt abzuurteilende Tat ist nach dem früheren Urteil begangen worden, nicht davor.

Damit hätte das erste Gericht sie gar nicht mit aburteilen können, und der Gedanke der Gleichbehandlung trägt nicht. Es bleibt bei einer selbständigen Strafe.

Läge der Diebstahl auf dem 15. Januar 2025, wäre die Zeitfolge gewahrt, und die Einbeziehung wäre zwingend. Ein Monat Unterschied im Tatdatum entscheidet über die Struktur des ganzen Rechtsfolgenausspruchs.

Sind alle drei Voraussetzungen erfüllt, ist die Einbeziehung zwingend. § 55 I 1 StGB räumt kein Ermessen ein; das Gericht „kann“ nicht einbeziehen, es muss. Wird die Vorschrift übersehen, ist der Rechtsfolgenausspruch auf die Sachrüge aufzuheben.

Falle. Geprüft wird nur, ob die neue Tat älter ist als das frühere Urteil, und die Erledigung der früheren Strafe bleibt ungeprüft — ist sie erledigt, entfällt die Einbeziehung, und stattdessen ist der Härteausgleich zu erwägen (A-5.23).

Ablauf§ 55 I 1 StGB — drei Voraussetzungen, und jede einzelne ist zu prüfen
  1. Rechtskräftige frühere Verurteilung
    solange das frühere Urteil anfechtbar ist, gibt es nichts einzubeziehen; die Bildung bleibt gegebenenfalls dem Verfahren nach § 460 StPO vorbehalten
  2. Die frühere Strafe ist noch nicht vollstreckt, verjährt oder erlassen
    vollstreckt ist eine Freiheitsstrafe mit vollständiger Verbüßung, eine Geldstrafe mit vollständiger Zahlung; erlassen ist eine Bewährungsstrafe mit dem Erlass nach § 56g I 1 StGB
  3. Die jetzt abzuurteilende Tat ist vor der früheren Verurteilung begangen
    die Zeitfolge lautet Tat 1, Tat 2, Urteil 1, Urteil 2. Kehrt sie sich um, liegt die neue Tat also nach dem ersten Urteil, scheidet § 55 StGB aus, und es bleibt bei einer selbständigen Strafe
  4. Rechtsfolge: die Einbeziehung ist zwingend
    § 55 I 1 StGB räumt kein Ermessen ein; wird die Vorschrift übersehen, ist der Rechtsfolgenausspruch auf die Sachrüge aufzuheben

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema