E-4.28 · Die ermittlungsrichterliche Vernehmung und § 168c StPO

Strafrecht I · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Examenstreffer: Der Ermittlungsrichter war in 6 von 38 dokumentierten Terminen tragend (zuletzt 2024/I, 2021/II, 2019/I). Trägt doppelt: die richterliche Vernehmung ist zugleich der Angelpunkt der Fälle zu § 252 StPO. Grundlage der Auswertung

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