E-4.22 · § 252 StPO — die Sperrwirkung

Strafrecht I · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Examenstreffer: § 252 StPO war in 12 von 38 dokumentierten Terminen tragend (zuletzt 2025/I, 2024/I, 2023/II). Ununterbrochen über drei Jahrzehnte gefragt. Der Kern ist die erweiternde Auslegung und die Sonderrolle der richterlichen Vernehmung. Grundlage der Auswertung

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