Minderungsausschluss bei energetischer Modernisierung (§ 536 BGB, § 555b BGB)

Schuldrecht BT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Während einer energetischen Modernisierung mindert sich die Miete drei Monate lang nicht. § 536 Ia BGB stellt die Minderung still, „soweit diese auf Grund einer Maßnahme eintritt, die einer energetischen Modernisierung nach § 555b Nummer 1 dient“. Erst danach greift § 536 I 2 BGB wieder.

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