„Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten“ — § 536 I 2 BGB. Die Minderung ist kein Gestaltungsrecht; sie setzt weder eine Erklärung noch eine Frist voraus.
Schuldrecht BT · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu
„Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten“ — § 536 I 2 BGB. Die Minderung ist kein Gestaltungsrecht; sie setzt weder eine Erklärung noch eine Frist voraus.
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