Vier Merksätze des Sachenrechts (§ 899 BGB, § 883 BGB, § 929 BGB)

Sachenrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Widerspruch protestiert, Vormerkung prophezeit“ — der Widerspruch (§ 899 BGB) bestreitet die Richtigkeit des Grundbuchs, die Vormerkung (§ 883 BGB) sichert einen künftigen Anspruch. „Besitz ist eine Tatsache, Eigentum ein Recht.“ „Einigung, Übergabe, Einigsein, Berechtigung“ — die vier Schritte des § 929 S. 1 BGB. Und: „Kein gutgläubiger Erwerb ohne Rechtsscheinträger.

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