Besitz und Besitzschutz: drei Merksätze (§ 855 BGB, § 863 BGB)

Sachenrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor

Erstens: Schreib auf, wer unmittelbar und wer mittelbar besitzt — davon hängt ab, welcher Erwerbstatbestand später passt.

Zweitens: Der Besitzdiener ist kein Besitzer (§ 855 BGB); gibt er die Sache eigenmächtig weg, kommt sie dem Geschäftsherrn abhanden.

Drittens: Im possessorischen Prozess zählt nur die Besitzlage. Das Recht gehört in die petitorische Widerklage (§ 863 BGB).

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