(P) Wie prüft man eine Zwangsgeldvollstreckung vollständig, vom Grundverwaltungsakt bis zur Beitreibung?
- Dieses Schema liegt jeder Arbeit des Gebiets zugrunde. Es fasst die Landkarte L-1 in Prüfungsform. Die Glieder 1 bis 7 stehen in diesem Feld und in Feld 1 und 2; die Glieder 8 bis 12 in den Feldern 4 bis 6 und sind hier nur benannt.
Schema · Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldvollstreckung
- Anwendungsbereich, Art. 18 I VwZVG; kein Fall des Abs. 2.
- Wirksamer Grundverwaltungsakt gegenüber dem Pflichtigen, Art. 43 I 1, Art. 41 BayVwVfG; keine Nichtigkeit, Art. 43 III BayVwVfG.
- Vollstreckbarkeit, Art. 19 I Nr. 1, 2 oder 3 VwZVG — Nummer benennen.
- Nichterfüllung, Art. 19 II VwZVG; „nicht rechtzeitig“.
- Zuständigkeit, Art. 30 I 1 VwZVG; bei Ersuchen Abs. 2 S. 1; bei Nichtgebietskörperschaften Abs. 3 S. 2 und 3.
- Kein Einstellungsgrund, Art. 22 Nrn. 1 bis 4 VwZVG.
- Keine begründete Einwendung nach Art. 21 VwZVG — Gründe, die nach Erlass entstanden sind.
- Wahl des Zwangsmittels, Art. 29 II Nr. 1 VwZVG für das Zwangsgeld; Verhältnismäßigkeit nach Abs. 3; Schranke des Abs. 4 gegenüber Hoheitsträgern. Feld 5.
- Androhung, Art. 36 VwZVG: Schriftform und angemessene Frist, Abs. 1; ein bestimmtes Zwangsmittel und keine Androhung, mehrere Zwangsmittel gleichzeitig anzuwenden, Abs. 3 S. 1, 2; bestimmter Betrag, Abs. 5; neue Androhung erst nach Erfolglosigkeit, Abs. 6 S. 2. Feld 4.
- Zustellung der Androhung, Art. 36 VII 1, 2 VwZVG; bei Mängeln Art. 9 VwZVG. Feld 2.
- Fälligkeit, Art. 31 III 3 VwZVG: Ablauf der Frist des Art. 36 I 2 VwZVG ohne Erfüllung; Höhe zwischen fünfzehn und fünfzigtausend Euro, Art. 31 II 1 VwZVG. Feld 4 und 5.
- Beitreibung, Art. 31 III 1 VwZVG mit Art. 23 I VwZVG: Zustellung des Leistungsbescheids — das ist die Androhung selbst, Art. 31 III 2 VwZVG —, Fälligkeit und Mahnung mit mindestens einwöchiger Frist, Nr. 3; Ausnahmen nach Abs. 3. Feld 6.
Der Satz, der die Prüfung zusammenhält
Bricht die Kette an einem Glied, prüfe die folgenden nicht mehr in der Sache, sondern sage in einem Satz, dass und warum sie das Ergebnis nicht mehr ändern — und prüfe nie ein Glied, das der Sachverhalt nicht anspricht, länger als zwei Zeilen.