Tatsachenbehauptung oder Werturteil im Schutzbereich des Art. 5 I GG

Öffentliches Recht VIII · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Examenstreffer: 2 von 40 Aufgaben (Bayern) Grundlage der Auswertung

Die Entscheidung

Sie steht ganz vorn und entscheidet, ob der Fall überhaupt in den Schutzbereich gerät. Ein Werturteil ist stets geschützt; eine Tatsachenbehauptung nur, soweit sie der Meinungsbildung dient — und die erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung gar nicht.

WerturteilTatsachenbehauptung
KriteriumStellungnahme, Dafürhalten, Meinen — dem Beweis nicht zugänglichdem Beweis zugänglich: wahr oder unwahr feststellbar
Schutzstets von Art. 5 I 1 GG erfasst, unabhängig von Wert und Vernünftigkeiterfasst, soweit sie Voraussetzung der Meinungsbildung ist
GrenzeSchmähkritik und Formalbeleidigung — eng zu verstehen: Die Diffamierung der Person muss im Vordergrund stehen, nicht die Auseinandersetzung in der Sacheerwiesen unwahr und bewusst unwahr: kein Schutz; bloß nicht erweislich wahr: Schutz bleibt, aber Sorgfaltspflichten
Folge in der PrüfungSchutzbereich eröffnet ⇒ weiter mit Art. 5 II GGbei erwiesener Unwahrheit endet die Prüfung im Schutzbereich
Bei VermengungIm Zweifel Werturteil, wenn die wertende Aussage den Charakter der Äußerung prägt — der Schutz wird nicht durch Zerlegung entwertetTrennung nur, wenn der Tatsachenkern selbständig herauslösbar ist

Schema · Die Einordnung in vier Schritten

  1. Die Äußerung im Wortlaut aufschreiben
    Nicht das, was der Sachverhalt daraus macht, sondern das, was gesagt wurde.
  2. Den Beweistest anwenden
    Lässt sich die Aussage mit den Mitteln des Beweises als wahr oder unwahr feststellen? Ja ⇒ Tatsache. Nein ⇒ Werturteil.
  3. Bei Mischformen: den prägenden Charakter bestimmen
    Enthält die Äußerung einen Tatsachenkern und eine Bewertung, ist zu fragen, was sie im Kern ausmacht. Prägt die Bewertung, gilt der volle Schutz.
  4. Den Kontext einbeziehen
    Adressat, Anlass und Begleitumstände bestimmen den Sinn mit; eine isolierte Betrachtung des Satzes ist der häufigste Fehler.

Gegenprobe

Formuliere die Äußerung als Frage an ein Beweismittel. „Ist es wahr, dass der Betrieb im vergangenen Jahr dreimal beanstandet wurde?“ — beweisbar, also Tatsache. „Ist es wahr, dass der Betrieb schlampig arbeitet?“ — nicht beweisbar, also Werturteil.

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