Der Erwerbstätigenbonus beträgt 1/10. Alle vierzehn Leitliniensätze mit Stand 1. Januar 2026 setzen ihn so an und decken damit sämtliche 24 Oberlandesgerichte ab. Die Quote 3/7 entspricht einem Bonus von 1/7 und galt außerhalb Süddeutschlands bis zum 31. Dezember 2021.