Zeitpunkt, Wirkung & Tenor des Auflösungsurteils (§ 9 KSchG)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

  • Maßgeblich für die Auflösungsgründe ist der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz; der Antrag ist bis dahin — auch noch in der Berufung — nachschiebbar (§ 9 I 3 KSchG).
  • Die Auflösung wirkt auf den Kündigungstermin zurück (§ 9 II KSchG), die Prüfung ist aber zukunftsbezogen (Prognose, ob eine betriebszweckdienliche Zusammenarbeit noch möglich ist).
  • Ergehen tut ein Gestaltungsurteil.
  • Beispiel. Tenor: „Das Arbeitsverhältnis wird zum … aufgelöst. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Abfindung in Höhe von … zu zahlen."

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Weiter im Thema