Sanierungskündigung, Erwerberkonzept & Sozialauswahl nach Widerspruch (§ 1 KSchG)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Trotz des Kündigungsverbots des § 613a IV 1 BGB ist eine betriebsbedingte Kündigung möglich, wenn ein Erwerber- oder Sanierungskonzept den Arbeitsplatz entfallen lässt — vorausgesetzt, das Konzept hat bei Zugang der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen; die bloße Absicht, den Personalbestand zu verkleinern, genügt nicht.

Zweiter Strang:

  • Hat ein Arbeitnehmer dem Übergang widersprochen (→ E-7.16) und fällt sein Platz beim Veräußerer weg, muss dieser betriebsbedingt kündigen und die Sozialauswahl (§ 1 III KSchG) wahren.

Auch der widersprechende Arbeitnehmer darf eine fehlerhafte Sozialauswahl rügen — sein Widerspruchsmotiv bleibt außer Betracht, weil § 1 III die vier Kriterien

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung

abschließend nennt.

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