Das Grobraster: betriebsmittelarm vs. betriebsmittelgeprägt (§ 613a BGB)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Welches Indiz bei der Gesamtbetrachtung ausschlaggebend ist, hängt vom Charakter der Tätigkeit ab (Grobraster).

Bei einer betriebsmittelgeprägten (anlagen-/produktionsintensiven) Tätigkeit tragen die sächlichen Betriebsmittel die Identität; das Personal ist eher austauschbar.

Bei einer betriebsmittelarmen Tätigkeit — im Kern menschliche Arbeitskraft (Bewachung, Reinigung, Pflege) — trägt die Hauptbelegschaft die Identität.

Erst das Raster klären, dann die Indizien gewichten; wer bei jeder Tätigkeit die Personalübernahme zur Bedingung erhebt, verrechnet sich.

Falle

Das Raster ist keine starre Schublade, sondern steuert nur, welchem Indiz mehr Gewicht zukommt — es bleibt eine Gesamtbetrachtung.

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