Parteifähigkeit & Vertretung nach Rechtsform (§ 50 ZPO)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Wer ist parteifähig (§ 50 ZPO) und wer vertritt die Partei?

Das schlüsselst du nach der Rechtsform auf.

GmbH:

KG (MoPeG-Stand seit 1.1.2024):

Vertieft → Feld 8 (Mikrofälle B8-T…).

Falle. Rubrum korrekt fassen: Partei ist die Gesellschaft, „vertreten durch" ihr Organ — nicht der Geschäftsführer oder Komplementär persönlich.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

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