Die drei Fristen: §§ 4/7 KSchG, § 626 II BGB, § 167 ZPO

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Drei Fristen musst du in fast jeder Bestandsschutzklausur im Griff haben.

  • (1) 3-Wochen-Klagefrist (§§ 4 S. 1, 7 KSchG): ab Zugang der schriftlichen Kündigung; wird sie versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG, Präklusion).
  • (2) 2-Wochen-Frist (§ 626 II BGB): Die außerordentliche Kündigung muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsberechtigten von den maßgebenden Tatsachen erklärt werden (Ausschlussfrist).
  • (3) Rückwirkung der Zustellung (§ 167 ZPO): Für die Fristwahrung genügt der rechtzeitige Eingang der Klage bei Gericht, wenn die Zustellung „demnächst“ erfolgt — Verzögerungen aus der Sphäre des Gerichts schaden nicht.
💡 Merke
Hier nur die Uhren; die Substanz (punktueller Streitgegenstand, § 6 Schleppnetz, § 5 nachträgliche Zulassung, § 626 II BGB materiell) → Feld 4/5.

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