Ausschluss-/Verfallfristen: Wesen und Mindestlänge (§ 307 BGB)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 1 Übungsfrage dazu

Eine Ausschluss-(Verfall-)frist lässt den Anspruch bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung erlöschen — anders als die Verjährung ist das eine rechtsvernichtende Einwendung, die das Gericht von Amts wegen beachtet (keine Einrede).

Als AGB ist sie kontrollfähig (§ 307 III 1 BGB greift nicht, weil sie vom milderen Verjährungsrecht abweicht).

Sie muss beidseitig gelten (einseitige Fristen benachteiligen unangemessen) und je Stufe eine Mindestlänge von drei Monaten einhalten (BAG, st. Rspr.; Maßstab u.a. § 61b I ArbGG); eine kürzere Frist ist unangemessen kurz (§ 307 I 1 BGB).

Zweistufige Fristen (außergerichtliche plus anschließend gerichtliche Geltendmachung) sind im Arbeitsrecht zulässig (§ 310 IV 2 BGB), jede Stufe braucht aber wieder mindestens drei Monate.

Falle

Eine strengere Form als Textform für die Geltendmachung ist unwirksam (§ 309 Nr. 13 BGB).

Der Formularvertrag einer Würzburger Spedition enthält eine zweistufige Verfallklausel: Ansprüche verfallen, wenn sie nicht binnen vier Monaten ab Fälligkeit geltend gemacht und nach Ablehnung binnen weiterer vier Monate eingeklagt werden. Die erste Stufe verlangt die Geltendmachung „durch eingeschriebenen Brief“. Zellmer schickt seine Überstundenforderung fristgerecht per E-Mail; der Betrieb hält die Frist für versäumt.

An der Länge scheitert hier nichts — beide Stufen sind zulässig, denn zweistufige Fristen sind im Arbeitsrecht über § 310 IV 2 BGB anerkannt. Unwirksam ist das Formerfordernis: § 309 Nr. 13 Buchst. b BGB verbietet es, Erklärungen gegenüber dem Verwender an eine strengere Form als die Textform zu binden, und der eingeschriebene Brief ist strenger. Der Arbeitsvertrag ist über § 310 III BGB ein Verbrauchervertrag, § 309 BGB also anwendbar. Der Rest der Klausel bleibt davon unberührt (§ 306 I BGB) — und für Zellmer ändert das nichts mehr: Seine E-Mail wahrt die Textform des § 126b BGB und ist innerhalb der vier Monate abgeschickt, die Forderung ist also nicht verfallen. Der Betrieb muss die Überstunden bezahlen. Eine Verfallklausel hat drei Stellschrauben — Länge, Beidseitigkeit und Form; das Formerfordernis wird am häufigsten übersehen.

Zu diesem Modul gehören 1 Übungsfrage mit sofortiger Rückmeldung — dazu Mikrofälle, Karteikarten im Wiederholungsrhythmus und die Arena. Kostenlos anmelden und weiterarbeiten.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema