AGB im Arbeitsvertrag — das Grundgerüst (§ 310 IV BGB)

Arbeitsrecht · Lehrstoff aus ALEX – Tutor · 2 Übungsfragen dazu

Der vorformulierte Arbeitsvertrag ist AGB und wird nach §§ 305 ff. BGB kontrolliert (§ 310 IV 2 BGB), allerdings „unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten“ (§ 310 IV 2 Hs. 1 BGB).

Zwei Weichen erleichtern die Kontrolle enorm:

  • Der Arbeitnehmer ist Verbraucher (§ 13 BGB, absoluter Verbraucherbegriff),
  • also greift § 310 III BGB — das „Stellen“ wird fingiert (Nr. 1) und die Kontrolle gilt auch bei Einmalverwendung (Nr. 2), soweit der Arbeitnehmer keinen Einfluss nehmen konnte.

Ein Aushandeln (§ 305 I 3 BGB) verlangt weit mehr als bloßes Verhandeln — der Verwender muss die Klausel ernsthaft zur Disposition stellen; die Beweislast dafür trägt der Arbeitgeber.

§ 305 II, III BGB (Einbeziehung) gelten nicht; vorrangig ist § 2 NachwG (Vertiefung → Klausur K06).

💡 Merke
Kontrollfrei bleiben nur
  • deklaratorische Klauseln und
  • die Leistungsbeschreibung (Hauptleistung/Entgelt, § 307 III 1 BGB); alles, was das Hauptleistungsversprechen einschränkt oder modifiziert, ist kontrollfähig.
AblaufAGB im Arbeitsvertrag — das Grundgerüst
  1. Anwendbarkeit
    der vorformulierte Arbeitsvertrag ist AGB und wird nach §§ 305 ff. BGB kontrolliert, § 310 IV 2 BGB, unter angemessener Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten
  2. Der Arbeitnehmer ist Verbraucher
    § 13 BGB, absoluter Verbraucherbegriff; damit greift § 310 III BGB: das Stellen wird fingiert (Nr. 1), die Kontrolle gilt auch bei Einmalverwendung (Nr. 2), soweit der Arbeitnehmer keinen Einfluss nehmen konnte
  3. Kein Aushandeln
    der Verwender muss die Klausel ernsthaft zur Disposition stellen, § 305 I 3 BGB; die Beweislast trägt der Arbeitgeber
  4. Einbeziehung
    § 305 II, III BGB gilt nicht; vorrangig ist § 2 NachwG
  5. Kontrollfähigkeit
    kontrollfrei bleiben nur deklaratorische Klauseln und die Leistungsbeschreibung, § 307 III 1 BGB; alles, was das Hauptleistungsversprechen einschränkt oder verändert, ist kontrollfähig

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