Werklieferungsvertrag (§ 650 I BGB)

Schuldrecht BT · Feld 0 · D-0.04 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung (§ 650 I 1 BGB). § 442 I 1 BGB findet auch Anwendung, wenn der Mangel auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen ist (§ 650 I 2 BGB). Soweit es sich bei den herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Sachen um nicht vertretbare Sachen handelt, sind auch die §§ 642, 643, 645, 648 und 649 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Abnahme der nach den §§ 446 und 447 maßgebliche Zeitpunkt tritt (§ 650 I 3 BGB).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • Auf einen Vertrag, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung
  • wenn der Mangel auf den vom Besteller gelieferten Stoff zurückzuführen ist
  • Soweit es sich bei den herzustellenden oder zu erzeugenden beweglichen Sachen um nicht vertretbare Sachen handelt, sind auch die §§ 642, 643, 645, 648 und 649 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Abnahme der nach den §§ 446 und 447 maßgebliche Zeitpunkt tritt

Fundstellen

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