Arglistiges Verschweigen (§§ 442 I 2, 444 BGB)

Schuldrecht BT · Feld 1 · D-1.13 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Arglistig verschweigt einen Mangel, wer ihn kennt oder für möglich hält und zugleich damit rechnet, dass der Käufer ihn nicht kennt und bei Kenntnis den Vertrag nicht oder nicht so geschlossen hätte. Der Erklärung ins Blaue hinein steht das gleich: Wer eine Eigenschaft ohne jede Tatsachengrundlage behauptet, täuscht über die Grundlage seiner Aussage (st. Rspr. des BGH).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • kennt oder für möglich hält
  • damit rechnet, dass der Käufer ihn nicht kennt
  • bei Kenntnis den Vertrag nicht oder nicht so geschlossen hätte
  • ohne jede Tatsachengrundlage
  • Grundlage seiner Aussage

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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