Der Wortlaut
Arglistig verschweigt einen Mangel, wer ihn kennt oder für möglich hält und zugleich damit rechnet, dass der Käufer ihn nicht kennt und bei Kenntnis den Vertrag nicht oder nicht so geschlossen hätte. Der Erklärung ins Blaue hinein steht das gleich: Wer eine Eigenschaft ohne jede Tatsachengrundlage behauptet, täuscht über die Grundlage seiner Aussage (st. Rspr. des BGH).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- kennt oder für möglich hält
- damit rechnet, dass der Käufer ihn nicht kennt
- bei Kenntnis den Vertrag nicht oder nicht so geschlossen hätte
- ohne jede Tatsachengrundlage
- Grundlage seiner Aussage