Der Wortlaut
Typengemischt ist ein Vertrag, dessen Hauptleistungspflichten mehreren gesetzlichen Vertragstypen angehören und in einem einheitlichen Rechtsgeschäft verbunden sind. Sind die Leistungsteile trennbar und lässt sich die Störung einem von ihnen zuordnen, gilt für jeden Teil das ihm eigene Recht (Kombinationsmethode); verschmelzen sie zu einem einheitlichen Nutzungsprogramm, gilt für den ganzen Vertrag das Recht des Schwerpunkts (Absorptionsmethode); fehlt ein gesetzliches Vorbild, ist die Regel aus den verwandten Typen zu bilden (Analogiemethode).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- Hauptleistungspflichten mehreren gesetzlichen Vertragstypen angehören
- einem einheitlichen Rechtsgeschäft
- trennbar
- das ihm eigene Recht
- verschmelzen
- das Recht des Schwerpunkts
- aus den verwandten Typen