Der Wortlaut
„Bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig“ (§ 8 Nr. 2 StVG) war, wer willentlich und unmittelbar an einem Betriebsvorgang mitwirkt und sich dadurch der Betriebsgefahr näher aussetzt als ein Außenstehender.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- willentlich und unmittelbar an einem Betriebsvorgang mitwirkt
- näher aussetzt
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
am Gesetz gebildet