Tätigsein bei dem Betrieb (§ 8 Nr. 2 StVG)

Lehrstoff · Feld 5 · D-5.19 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

„Bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig“ (§ 8 Nr. 2 StVG) war, wer willentlich und unmittelbar an einem Betriebsvorgang mitwirkt und sich dadurch der Betriebsgefahr näher aussetzt als ein Außenstehender.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • willentlich und unmittelbar an einem Betriebsvorgang mitwirkt
  • näher aussetzt

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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