Geständnisfiktion und Schlüssigkeitsprüfung

Zivilprozessrecht · Feld 7 · D-7.02 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Beantragt der Kläger gegen den säumigen Beklagten das Versäumnisurteil, „so ist das tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden anzunehmen“ (§ 331 I 1 ZPO). Die Fiktion erfasst nur Tatsachen, nicht die Rechtsfolge, und sie gilt nicht „für Vorbringen zur Zuständigkeit des Gerichts nach § 29 Abs. 2, § 38 sowie für Vorbringen zur Sprache des Gerichts nach § 184a Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes“ (§ 331 I 2 ZPO) – der Zusatz zur Gerichtssprache gilt seit dem 1. April 2025. Daran schließt die Schlüssigkeitsprüfung an: „Soweit es den Klageantrag rechtfertigt, ist nach dem Antrag zu erkennen; soweit dies nicht der Fall, ist die Klage abzuweisen“ (§ 331 II ZPO). Schlüssig ist die Klage, wenn der vorgetragene Sachverhalt, als wahr unterstellt, den Antrag trägt. Die Abweisung nach § 331 II Hs. 2 ZPO ist ein unechtes Versäumnisurteil und ergeht als streitiges Urteil.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • tatsächliche mündliche Vorbringen des Klägers als zugestanden
  • Fiktion erfasst nur Tatsachen
  • nicht
  • Zuständigkeit
  • Sprache des Gerichts
  • Schlüssigkeitsprüfung
  • Soweit es den Klageantrag rechtfertigt
  • nicht der Fall
  • Klage abzuweisen
  • Schlüssig
  • als wahr unterstellt
  • unechtes Versäumnisurteil

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 331 I 1, I 2, II ZPO · Gesetzeswortlaut

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Feld

Zu denselben Vorschriften