Gegenstand des ehelichen Haushalts

Familienrecht · Feld 1 · D-1.4 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Gegenstand des ehelichen Haushalts ist, was nach dem gemeinsamen Willen der Ehegatten der gemeinsamen Lebensführung zu dienen bestimmt ist. Es entscheidet die Zweckbestimmung, nicht der Wert und nicht der Standort; eine Wertschwelle kennt § 1369 BGB nicht. Erfasst sind allein „ihm gehörende“ Gegenstände (§ 1369 I BGB). Tiere sind keine Sachen; auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden (§ 90a S. 3 BGB).

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • gemeinsamen Willen der Ehegatten der gemeinsamen Lebensführung zu dienen bestimmt
  • Zweckbestimmung
  • Wertschwelle kennt § 1369 BGB nicht
  • „ihm gehörende“

Fundstellen

Woher der Wortlaut stammt

§ 1369 I BGB · am Gesetz gebildet

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

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