Der Wortlaut
„Ein festgelegter Betriebsbereich im Sinne dieses Gesetzes bezeichnet den örtlich und räumlich bestimmten öffentlichen Straßenraum, in dem ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 1e Absatz 1 betrieben werden darf“ (§ 1d II StVG).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- örtlich und räumlich bestimmten öffentlichen Straßenraum
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
Gesetzeswortlaut