Der Wortlaut
„Fahrzeugführer ist auch derjenige, der eine automatisierte Fahrfunktion im Sinne des Absatzes 2 aktiviert und zur Fahrzeugsteuerung verwendet, auch wenn er im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Funktion das Fahrzeug nicht eigenhändig steuert“ (§ 1a IV StVG).
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- automatisierte Fahrfunktion
- aktiviert und zur Fahrzeugsteuerung verwendet
- nicht eigenhändig steuert
Fundstellen
Woher der Wortlaut stammt
Gesetzeswortlaut