Der Wortlaut
Aufsichtsbedürftig ist eine Person, die „wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf“ (§ 832 I 1 BGB). Bei Volljährigen entscheidet allein der geistige oder körperliche Zustand; auf eine rechtliche Betreuung kommt es nicht an.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- „wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf“
- geistige oder körperliche Zustand
- rechtliche Betreuung