Aufsichtsbedürftigkeit (§ 832 I 1 BGB)

Lehrstoff · Feld 4 · D-4.11 · Definition aus ALEX – Tutor

Der Wortlaut

Aufsichtsbedürftig ist eine Person, die „wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf“ (§ 832 I 1 BGB). Bei Volljährigen entscheidet allein der geistige oder körperliche Zustand; auf eine rechtliche Betreuung kommt es nicht an.

Woran gemessen wird

Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.

  • „wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf“
  • geistige oder körperliche Zustand
  • rechtliche Betreuung

Fundstellen

Diesen Wortlaut zu lesen ist das eine. In ALEX – Tutor schreibst du ihn selbst auf, bekommst ihn gegen die tragenden Wörter gemessen — und dann so lange wiedervorgelegt, bis er sitzt: nach der Vergessenskurve, nicht nach Gefühl. Was daneben ging, steht abends im Fehlerprotokoll; ganze Klausuren gehen in die Korrektur. Kostenlos anmelden.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Feld

Zu denselben Vorschriften