Der Wortlaut
„In Ausführung der Verrichtung“ handelt, wessen schädigendes Verhalten mit der übertragenen Aufgabe in einem inneren sachlichen Zusammenhang steht. Ein bloß äußerer Zusammenhang nach Zeit und Ort genügt nicht; dann handelt der Gehilfe nur bei Gelegenheit der Verrichtung. Wer eine Weisung verletzt, führt die Verrichtung fehlerhaft aus und verlässt sie nicht; verlassen wird sie erst, wo der Gehilfe eigene Zwecke verfolgt.
Woran gemessen wird
Diese Wörter müssen im Examen fallen — der Rest darf mit eigenen Worten kommen.
- übertragenen Aufgabe in einem inneren sachlichen Zusammenhang
- äußerer Zusammenhang nach Zeit und Ort
- bei Gelegenheit
- Weisung verletzt
- fehlerhaft aus und verlässt sie nicht
- verlassen
- eigene Zwecke verfolgt