Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Konrad Aschenbach, 81, will seiner Patentochter Lucia Frey 50.000 € zukommen lassen – erst nach seinem Tod und ohne Zugriff seiner Kinder als Erben. Weg eins: ein notariell beurkundetes Schenkungsversprechen unter der Bedingung, dass Lucia ihn überlebt. Weg zwei: eine Vereinbarung mit seiner Bank, dass das Guthaben eines bestimmten Kontos bei seinem Tod unmittelbar Lucia zustehen soll.
Das Schenkungsversprechen unter der Bedingung, dass Lucia den Konrad überlebt, wird nach den Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen behandelt.
Konrad kann diesen ersten Weg noch zu Lebzeiten dadurch retten, dass er die 50.000 € sofort an Lucia auszahlt.
Die Vereinbarung mit der Bank ist ein Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall und damit ein Geschäft unter Lebenden.
Die Forderung auf das Kontoguthaben fällt beim zweiten Weg zunächst in den Nachlass und muss von den Erben an Lucia herausgegeben werden.
Weil das Valutaverhältnis zwischen Konrad und Lucia eine Schenkung ist, muss auch der Vertrag mit der Bank notariell beurkundet werden.
Gleichgültig, welchen Weg Konrad wählt: Pflichtteilsberechtigte Kinder können die 50.000 € als Schenkung im Rahmen der Pflichtteilsergänzung geltend machen.
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