Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Bei einem Volksfest räumt der Polizeivollzugsbeamte P am 25. Juli 2026 den Vorplatz und verweist A des Platzes. Am selben Abend untersagt die Gemeinde G als Sicherheitsbehörde dem Veranstalter V den weiteren Betrieb der Verstärkeranlage. Der Referendar entwirft für beide Maßnahmen denselben Abschnitt und zitiert darin durchgehend Art. 4 PAG.
Für die Maßnahme des P trägt Art. 4 PAG, für die der Gemeinde Art. 8 LStVG — und der Unterschied ist keine Frage des Geschmacks.
Art. 8 LStVG ist die für die Sicherheitsbehörden geltende, im Übrigen wortgleiche Parallele zu Art. 4 PAG.
Die drei Absätze lassen sich den Stufen zuordnen: Abs. 1 die Erforderlichkeit, Abs. 2 die Angemessenheit, Abs. 3 die zeitliche Grenze — die Geeignetheit steht in keinem von beiden.
Der dritte Absatz lautet in beiden Vorschriften gleich; er beendet die Maßnahme mit Zweckerreichung.
Art. 5 I 2 EUV und Art. 52 I 2 GrCh gehören nur dann in die Arbeit, wenn der Fall Unionsrecht durchführt — sonst gar nicht.
Die unionsrechtliche Schranke steht in Art. 52 I 1 GrCh; dort ist die Verhältnismäßigkeit ausdrücklich genannt.
Wo eine geschriebene Verhältnismäßigkeitsvorschrift gilt, wird der Abschnitt nicht länger, sondern nur genauer — die Zuordnung kostet einen Halbsatz je Stufe.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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