Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
§ 12 der Friedhofssatzung der Gemeinde G lässt Grabmale nur aus Naturstein und bis zu einer Höhe von 1,10 m zu; eine Ausnahme sieht die Satzung nicht vor. G lehnt den Antrag der A auf ein 1,45 m hohes Grabmal aus Cortenstahl ab. In einer zweiten Fassung enthält § 12 Abs. 3 die Regelung, die Gemeinde könne Ausnahmen zulassen; G lehnt dann mit dem Satz ab, eine Ausnahme komme nicht in Betracht.
Werden Norm und Bescheid angegriffen, wird zuerst die Norm geprüft — und fällt sie, entfällt die zweite Prüfung.
Für beide Prüfungen gilt derselbe Maßstab der Kontrolldichte; ein eigener Satz dazu ist deshalb entbehrlich.
Der Maßstab, an dem das Gericht die Ablehnung misst, steht in einer Vorschrift ohne Absätze — und sie sagt zugleich, was das Gericht nicht darf.
Prüft das Gericht die Satzung selbst, misst es die Entscheidung des Gemeinderats ebenfalls an § 114 S. 1 VwGO.
Enthält die Satzung eine Ausnahmeklausel, verschiebt sich die Verhältnismäßigkeit auf die Anwendungsebene — und dort muss sie dann auch stattfinden.
Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bekommt in der Arbeit einen eigenen Abschnitt hinter der Ermessensprüfung.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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