Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Kanzlei in Straubing. Am Dienstag, dem 3. März 2026, berät Rechtsanwältin Mechthild Aigner den Fuhrunternehmer Korbinian Pletzinger mündlich über eine Frachtforderung von 18.000,00 EUR gegen die Gäuboden Spedition GmbH; vereinbart und abgerechnet werden 280,00 EUR netto. Am Montag, dem 20. April 2026, erteilt er den Klageauftrag. Über die Gebühren des Prozesses wird nicht gesprochen.
Der Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO war erst am 20. April 2026 fällig und nicht schon vor dem Beratungsgespräch am 3. März 2026.
Die 280,00 EUR sind zu hoch: § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG deckelt das erste Beratungsgespräch auf 190 Euro.
Das Kostenrisiko des Prozesses beträgt 6.032,26 EUR, wenn beide Seiten anwaltlich vertreten sind und durch Urteil entschieden wird.
Zitiert wird der Hinweis aus § 49b Abs. 5 Satz 1 BRAO; nach Satz 2 genügt er auch in der Vollmachtsurkunde.
Bleibt der Hinweis ganz aus, verliert die Kanzlei ihren Gebührenanspruch deshalb noch nicht — die Folge des Verstoßes liegt auf einer anderen Ebene.
Weil die Vorschrift berufsrechtlich nur die Bemessungsgrundlage verlangt, braucht auch der Brief keine Zahl.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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