Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Kanzlei in Landshut. Mandantin ist die Isar Anlagentechnik GmbH. Ihr früherer Projektleiter Cornelius Rehbein hat vor dem Landgericht Landshut 44.000,00 EUR Vergütung eingeklagt; das Landgericht hat nach § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG an das Arbeitsgericht verwiesen. Die Vereinbarung über die Vertretung dort ist am Montag, dem 7. September 2026, geschlossen worden.
Gewinnt die Mandantin vollständig, trägt sie ihre Anwaltskosten von 3.805,03 EUR gleichwohl selbst.
Für den landgerichtlichen Abschnitt gilt das nicht — dort kommen bis zu 1.990,04 EUR zurück.
Ausgenommen sind nach § 12a Abs. 1 Satz 3 ArbGG die Kosten des Klägers, der ein Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit angerufen hat.
Diese Kosten treffen den Kläger auch dann, wenn er den Rechtsstreit in der Hauptsache gewinnt.
§ 20 Abs. 1 RVG macht das verweisende und das übernehmende Verfahren zu einem Rechtszug; die Verfahrensgebühr entsteht deshalb nur einmal.
Der Hinweis nach § 12a Abs. 1 Satz 2 ArbGG war hier am 7. September 2026 fällig — und sein Zeitpunkt ist ein anderer als der des § 49b Abs. 5 BRAO.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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