Handels- und Gesellschaftsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Die K-GmbH hat O Prokura erteilt und eintragen lassen. Ein Gesellschafterbeschluss untersagt ihm intern Geschäfte über 20.000 Euro. O kauft bei V Betonstahl für 96.000 Euro; V kennt die Weisung nicht. Zwei Wochen später verkauft O das Betriebsgrundstück an P und lässt auflassen.
Die interne Betragsgrenze wirkt gegen V nicht. Auf seine Unkenntnis kommt es dabei nicht einmal an (§ 50 I HGB).
Auch die Beschränkung auf eine von mehreren Niederlassungen bleibt Dritten gegenüber stets unwirksam (§ 50 III 1 HGB).
O ist zur Veräußerung des Betriebsgrundstücks nur bei besonders erteilter Befugnis ermächtigt (§ 49 II HGB).
Die Immobiliarklausel des § 49 II HGB ist eine Beschränkung, der § 50 I HGB die Außenwirkung nimmt.
Der Kaufvertrag über den Betonstahl bindet die K-GmbH, der Grundstücksverkauf an P dagegen nicht.
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