Wiedereinsetzung bei Verfahrensfehlern

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Das Finanzamt erlässt einen Einkommensteuerbescheid gegen Anton, vergisst dabei aber sowohl die vorherige Anhörung als auch die Begründung für die Ablehnung von Werbungskosten. Anton versäumt daraufhin die Einspruchsfrist um drei Tage, weil er über den unbegründeten Bescheid völlig verunsichert war.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Anton kann direkt und eigenständig aus § 126 Abs. 3 AO einen Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand herleiten.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die eigentliche Rechtsgrundlage für Anton, um trotz Fristversäumnis noch gehört zu werden, ist § 110 Abs. 1 Satz 1 AO (Wiedereinsetzung).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Finanzamt hat sowohl gegen die Anhörungspflicht (§ 91 AO) als auch gegen die Begründungspflicht (§ 121 AO) verstoßen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Durch die Verletzung von Anhörungs- und Begründungspflicht wird nach § 126 Abs. 3 AO vermutet, dass Anton das Versäumen der Frist verschuldet hat.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Anton muss den Antrag auf Wiedereinsetzung nach Wegfall des Hindernisses innerhalb einer Frist von zwei Wochen stellen.

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