Bekanntgabefiktion nach Postaufgabe

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Das Finanzamt gibt Anton am Donnerstag, den 14.05.2026, einen Einkommensteuerbescheid per einfachem Brief zur Post. Anton erhält den Brief bereits am Sonntag, den 17.05.2026. Der Montag, der 18.05.2026, ist am Wohnort Antons kein gesetzlicher Feiertag.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die Bekanntgabe eines Steuerbescheids durch die Post gilt grundsätzlich die Drei-Tages-Fiktion nach der Abgabenordnung.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der vierte Tag nach der Postaufgabe am Donnerstag, 14.05.2026, ist Montag, der 18.05.2026.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Da der 18.05.2026 ein Montag und damit ein Werktag ist, verschiebt sich die Bekanntgabe nicht auf einen späteren Tag.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ein Einkommensteuerbescheid, der an einem Sonntag (17.05.2026) tatsächlich zugeht, gilt gemäß § 122 Abs. 2 AO nicht an diesem Sonntag, sondern frühestens am darauffolgenden Werktag als bekannt gegeben.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Steuerbescheid gilt somit erst am Montag, den 18.05.2026, als bekannt gegeben.

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