Werk- oder Dienstvertrag (§§ 611, 631 BGB)

Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Malermeister B hat für Hauseigentümerin S die Straßenfassade ihres Mietshauses gestrichen; abgerechnet wurde nach Stundenlohn, 4.900 € sind bezahlt. Nach fünf Wochen blättert die Farbe auf der Wetterseite ab, weil B den Grundanstrich weggelassen hat. Er meint, er habe die bestellten Stunden geleistet; einen Zustand der Wand schulde er nicht.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ob B einen Erfolg oder nur eine Tätigkeit schuldet, entscheidet über das Mängelrecht (§§ 611, 631 BGB).

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Abrede über den Stundenlohn macht den Vertrag zu einem Dienstvertrag (§ 611 I BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    S kann von B Nacherfüllung wegen des fehlenden Grundanstrichs verlangen (§§ 634 Nr. 1, 635 I BGB).

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wäre der Vertrag ein Dienstvertrag (§ 611 I BGB), hätte S dieselben Mängelrechte mit anderer Verjährungsfrist.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Kaufrecht gilt, wenn B eine bewegliche Sache herstellt und liefert (§ 650 I 1 BGB).

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Über § 650 I 1 BGB wandert das Wahlrecht der Nacherfüllung vom Unternehmer zum Besteller.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.

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