Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
K verlangt von B vor dem Landgericht Deggendorf 21.000,00 EUR Restkaufpreis für eine Maschine. B rechnet hilfsweise mit einer Schadensersatzforderung über 8.000,00 EUR auf. Das Gericht hält den Kaufvertrag für nichtig und weist die Klage ab. Der Bearbeitervermerk lautet: „Auf Hilfserwägungen ist einzugehen.“
Über die hilfsweise erklärte Aufrechnung ist zu entscheiden, weil B sie erklärt hat und das Gericht die Klage abweist.
Das Hilfsgutachten ist kein Teil des Urteils; es steht hinter den Gründen, wird als solches bezeichnet und im Gutachtenstil geschrieben.
Der Übergang wird so formuliert: „Hilfsgutachten — Für den Fall, dass der Kaufvertrag als wirksam anzusehen wäre, gilt Folgendes.“
Auch ohne den Bearbeitervermerk wäre hier ein Hilfsgutachten zu fertigen, weil die Entscheidung an einem vorgelagerten Punkt hängt.
In das Hilfsgutachten gehört auch, wie über die Hilfsaufrechnung, den Tenor und die Nebenentscheidungen zu befinden wäre.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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