Vierundsiebzig Erwähnungen

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Gegen K vollstreckt B aus einem rechtskräftigen Endurteil des Amtsgerichts Kempten über 6.800,00 EUR. K hat den Betrag am 3. August 2026 — nach Schluss der mündlichen Verhandlung des Vorprozesses — bezahlt; B vollstreckt gleichwohl weiter. K beantragt festzustellen, dass der titulierte Anspruch erloschen sei, und begründet das Feststellungsinteresse mit der Vollstreckung.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Antrag ist richtig gefasst; zu prüfen ist nur noch das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Eine Gestaltungsklage steht nur offen, wo das Gesetz sie ausdrücklich vorsieht; aus allgemeinen Grundsätzen folgt sie nie.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Klage ist nach § 767 Abs. 1 Satz 1 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht zu erheben, in dessen Bezirk vollstreckt wird.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Spräche das Gericht statt der beantragten Gestaltung eine Feststellung aus, verstieße es gegen § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Klage des Dritten, dem an der gepfändeten Sache ein die Veräußerung hinderndes Recht zusteht, ist ebenfalls Gestaltungsklage — und sie wird bei einem anderen Gericht erhoben.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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