Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Der Plan der Gemeinde G setzt für ein überwiegend bebautes Gebiet ein Gewerbegebiet fest. Nummer 2.1: „Einzelhandel mit Nahrungsmitteln, Bekleidung und Schuhen ist unzulässig.“ Nummer 2.2: „Vergnügungsstätten werden nicht Planbestandteil.“ Nummer 2.3: „Für das Wohnhaus auf Fl.-Nr. 17 sind Erweiterung, Änderung, Nutzungsänderung, Erneuerung zulässig.“ Nummer 2.4: „Gewerbebetriebe aller Art sind unzulässig.“
Die Grenze jeder Feinsteuerung nach § 1 V BauNVO steht in der Vorschrift selbst.
Nummer 2.4 bleibt in den Grenzen des § 1 V BauNVO, weil § 8 II BauNVO noch drei weitere Nummern nennt.
Nummer 2.1 steuert nach Unterarten und braucht deshalb mehr als § 1 V BauNVO.
Nach Nummer 2.2 kann eine Spielhalle im Gebiet nur noch über eine Befreiung zugelassen werden.
Nummer 2.3 ist die Fremdkörperfestsetzung des § 1 X BauNVO, und in diesem Gebiet trägt sie.
Für die Wirksamkeit einer Festsetzung kommt es darauf an, welche Ermächtigung der Plan nennt.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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