Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Der Bebauungsplan der Gemeinde G setzt für die Fl.-Nrn. 12 bis 40 ein Gewerbegebiet fest; Festsetzungen nach § 1 IV bis X BauNVO enthält er nicht. B beantragt auf Fl.-Nr. 21 eine Spielhalle und daneben eine Wohnung für den Leiter seines Fuhrbetriebs. Das Landratsamt L genehmigt beides ohne weiteren Ausspruch. N, Eigentümer des Betriebsgrundstücks Fl.-Nr. 24, klagt.
Obwohl der Plan nur „GE“ sagt, sind die Ausnahmen des § 8 III BauNVO in ihm „ausdrücklich vorgesehen“.
Die Spielhalle ist im Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässig, und zwar auch dann, wenn sie kerngebietstypisch ist.
Weil L die Ausnahme hätte erteilen können, ist die Genehmigung im Ergebnis rechtmäßig.
N kann sich gegen die Spielhalle auf den Gebietserhaltungsanspruch berufen, ohne selbst beeinträchtigt zu sein.
Die Wohnung für den Betriebsleiter scheitert daran, dass im Gewerbegebiet nicht gewohnt wird.
Im faktischen Gewerbegebiet gäbe es keine Ausnahme, weil dort kein Plan sie vorsehen kann.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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